Reisebedingungen 2010
aktuell vom 18.01.2010
- Anmeldung und Bestätigung
- Zahlung des Reisepreises
- Leistungen
- Rücktritt durch den Kunden
- Rücktritt durch den Anbieter
- Umbuchung
- Haftung
- Haftungsbeschränkung
- Versicherungen
- Mitwirkungspflicht des Reisenden
- Ansprüche aus dem Reisevertrag
- Einreisebestimmungen
- Information zu Luftfahrtunternehmen
- Ausschluss
- Teilnahmeerlaubnis
- Gerichtsstand
- Allgemeines
a) Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem B.B.L. e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich mit dem Formular der verbindlichen Anmeldung im Reisekata-log, per Fax, Email/Internetformular oder mündlich erfolgen.
b) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme (Reisebestätigung) zu Stande.
c) Bei Minderjährigen ist die Anmeldung vom Personensorgeberechtigten zu bestätigen. Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen aller Mitreisenden ein, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wird.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 80,00 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt. Sicherungsscheingeber ist das Jugendhaus Düsseldorf, Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf.
a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach der in der jeweili-gen der Buchung zugrundeliegenden, aktuellen, im Reisekatalog enthal-tenen Leistungsbeschreibungen sowie der sonstigen Reiseunterlagen (Anmeldung und Bestätigung). Änderungen oder Abweichungen von der im Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Der Anbieter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderun-gen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.Im Falle von erheblichen Änderungen einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, eine mindestens gleichwertige Reise zu verlangen. Der Kunde hat diese Forderung unmittelbar nach der Erklärung des Anbieters geltend zu machen.
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück-treten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Tritt der Kunde ohne vorherige Rücktrittserklärung von der Reise zurück, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Im Falle des Rücktritts des Kunden kann der Anbieter Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalisierter Stornokosten verlangen: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, vom 59. - 40. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, vom 39. - 21. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 20. - 7. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
b) Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlichen anderweitigen Verwen-dungen des Anbieters der Reiseleistungen. Macht der Anbieter eine pauschalisierte Entschädigung gemäß Ziffer 4 a) geltend, ist der Teil-nehmer gleichwohl berechtigt, dem Anbieter die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen.
c) Bei Zahlung einer Reiserücktrittspauschale in Höhe von 13 Euro bei Anmeldung der Reise entstehen bis zum Anreisetag bei Krankheit, Kuraufenthalt, Eintreten von Erwerbslosigkeit des Teilnehmers oder des Personensorgeberechtigten keine Kosten bei einer Stornierung.
Der Anbieter kann vom Reisevertrag zurücktreten: a) Wenn der Ver-tragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. b) Der Anbieter ist bis 21 Tage vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung wegen Nichterrei-chen der jeweilig ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahlen sind in den Einzelangeboten angegeben. Der eingezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer in voller Höhe erstattet.
Eine Änderung, Umbuchung des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtortes oder der Beförderungsart ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. Die Kosten betragen dafür 10 EUR. Bis zum Reisebeginn ist es möglich, dass eine andere Person in den Reisevertrag eintritt. Für das Ausstellen der Reiseunterlagen (z.B. durch Verlust) fallen pauschal 10 EUR Gebühren an.
Der Anbieter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Anbieter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Anbieters hinsichtlich Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben davon unberührt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen bleiben unberührt.
Der Teilnehmer ist während der Reise Unfall- und Haftpflicht versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Unterlässt es der Teilnehmer bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber dem Anbieter anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche stellen. Die Anzeige, in der die Mängel beschrieben und um Abhilfe nachgesucht wird, darf nur gegenüber den örtlichen Reiseleitern und, sofern diese nicht erreichbar sein sollten, gegenüber dem Anbieter erfolgen. Die Reiseleiter des Anbieters sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Der Teilnehmer muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Anbieter (Aktion Ferienspaß des B.B.L. e.V.) geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden nach § 651 c bis 651 f BGB verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit dem vertraglich vorgesehenen Tag des Reiseendes.
Der Anbieter steht dafür ein, Staatsangehörige, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Anbieter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Teilnehmer zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Kunde den Anbieter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn dieser hat die Verzögerung zu vertreten.
Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über den Namen des Luftfahrtunternehmens informiert. Sollte die Identität des Luftfahrt-unternehmens zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht feststehen, wird der Reisende unverzüglich informiert, sobald diese feststeht
Der Anbieter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Der Anbieter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Anbieter und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Anbieter steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche des Anbieters im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann der Anbieter auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmers.
Der Teilnehmer bzw. der Personensorgeberechtigte genehmigt mit seiner Unterschrift auf der verbindlichen Anmeldung die Teilnahme an allen Programmteilen. Etwaige Einschränkungen sind im Ferienpass zu vermerken. Dem Transport des Teilnehmers in privaten Kfz (zum Beispiel zu medizinischen Behandlungen) wird zugestimmt, sofern nicht ausdrücklich im Ferienpass widersprochen wird.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist der Sitz des Anbieters. Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages und der Teilnahmebedingungen zur Folge. Alle Angaben entsprechen dem Stand: Januar 2010
Veranstalter:B.B.L. e.V., Dorfstr. 1, 14513 Teltow






